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Das Lastschriftmandat

Um mit SEPA Lastschriften einziehen zu können, benötigt man von jedem Kunden eine Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat.
Dabei gibt es 2 verschiedene Versionen.

  • Das Sepa-Lastschriftmandat für Basis-Lastschriften, zum Einzug von Forderungen von Firmen oder Verbrauchern mit einem Rückgaberecht von 8 Wochen.
  • Das Sepa-Firmenlastschrift-Mandat für Firmen-Lastschriften, zum Einzug von Forderungen von Firmen ohne Rückgaberecht.
Das Basis-Mandat muss folgende Merkmale enthalten:
  • Name, Adresse und Identifikationsnummer des Gläubigers. Letztere wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.
  • Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen (am besten mit dem wiederkehrenden Einzugsdatum) oder eine einmalige Zahlung gegeben wird.
  • Name, Adresse, Kontoverbindung, Datum und Unterschrift des Kontoinhabers.
  • Das Mandatsdatum ist das Datum der Unterschrift auf dem Mandats-Dokument und wird jedem Datensatz später zur Validierung des rechtmäßigen Einzugs übermittelt. Wird das Mandat online erteilt, so gilt das Datum der Einholung. Das Mandatsdatum muss immer vor dem Erstellungsdatum einer Sepa-Datei liegen.
  • Die vom Zahlungsempfänger individuell zu vergebene Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eineindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang (A-Z, a-z, 0-9, ' , . : + - / ( ) ?, und seit Spezifikation 3.0 auch Leerzeichen) und kann im Mandat vermerkt sein oder dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden.
  • Ändert sich das Mandat (z.B. bei einem Bankwechsel) und wird somit neu erstellt, so muss das neue, unterschriebene Mandat auch eine neue Mandatsreferenz (ID) haben. Somit verbietet es sich auch, einfach die Mitgliedsnummer als ID zu verwenden. Ein eigenes Datenfeld in der Datenbank für die Mandatsreferenz ist also unvermeidlich.

Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Es dürfen nach derzeitiger Rechtslage die bisher eingesetzten Einzugsermächtigungen künftig auch als SEPA-Lastschriftmandate verwendet werden [1][2]. Dazu muss die alte Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger bereits in schriftlicher Form, mit original-handschriftlicher Unterschrift des Zahlungspflichtigen, vorliegen. Ansonsten muss ein neues unterschriebenes Sepa-Mandat (siehe oben) eingeholt werden [3].

Bitte beachten: Vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen eine Vorabmitteilung (Prenotification) zugestellt werden.

 


[1]VR Bank München Land eG (2012): SEPA-FAQs (Stand: April 2012); Seite 11.
URL: https://www.vr-bank-muenchen-land.de/files/1013/3854/4981/faq-sepa_april_2012__bank_ag_v1_0.pdf (15.12.2012).

[2]VR-Bank Rhein-Sieg eG (2012): "SEPA" (2012); Seite 17.
URL: http://www.vrbankrheinsieg.de/content/dam/g8520-0/pdf/sepa/sepa-praesentation-vereine.pdf (18.02.2013)

http://www.vrbankrheinsieg.de/content/dam/g8520-0/pdf/sepa/sepa-praesentation-vereine.pdf

[3]Dirk Elsner (2012): "SEPA-Begleitgesetz verabschiedet: Droht nun Trubel bei den Lastschriften?" (13.11.2012).
URL: http://carta.info/50936/sepa-begleitgesetz-verabschiedet-droht-nun-trubel-bei-den-lastschriften/ (02.01.2013)

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