SEPA-Basislastschrift

Fälligkeitstermine

Für SEPA-Basislastschriften im Lastschriftverfahren gelten folgende nun Fristen:

Ex-Sepa kontrolliert bereits den angegebenen Fälligkeitstermin auf Gültigkeit. Wird dieser nicht explizit festgelegt, so wird die Lastschrift schnellst möglich ausgeführt. Selbstverständlich kann aber auch ein anderes Datum eingetragen werden, wobei dann aber die Datei von der Bank als ungültig abgelehnt werden kann, auch wenn nur das Ausführungsdatum nicht stimmt.

Widerspruchsrecht

Vorab-Informationspflicht

Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine Vorab-Mitteilung (Pre-Notification) zukommen lassen. Diese muss mindestens 14 Kalendertage vor der Konto-Belastung stattfinden. Über das Mandat kann aber auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festgelegt werden. In der Vorab-Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag, personalisiertes Rundschreiben etc.) muss der fällige Betrag, das Belastungsdatum sowie die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen vermerkt sein. Bei regelmäßigen Belastungen hat die Mitteilung mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

SEPA-Eillastschrift COR1

Ab dem 1.Nov. 2013 (mit Spezifikation 2.7) gab es auch eine SEPA Eillastschrift mit einem Arbeitstag Vorlaufszeit. Seit dem Gültigwerden der Spezifikation 3.0 wurde COR1 allerdings wieder abgeschafft.

SEPA-Firmenlastschrift B2B

Die SEPA-Firmenlastschrift ist mit dem Abbuchungsverfahren vergleichbar und findet im B2B Bereich anwendung. Es gelten folgende Fristen: