Um mit SEPA Lastschriften einziehen zu können, benötigt man von jedem Kunden eine Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist daher eine rechtliche Grundlage, die die Zustimmung eines Zahlungspflichtigen (Zahlers) zum Einzug von Zahlungen durch einen Zahlungsempfänger (z.B. ein Unternehmen oder Verein) per SEPA-Lastschrift gibt. Es ist eine Art Vollmacht, die dem Zahlungsempfänger erlaubt, regelmäßige oder einmalige Zahlungen automatisch vom Konto des Zahlers abzubuchen.
Dabei gibt es zwei verschiedene Mandat-Versionen:
Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Es dürfen nach derzeitiger Rechtslage die bisher eingesetzten Einzugsermächtigungen künftig auch als SEPA-Lastschriftmandate verwendet werden [1][2]. Dazu muss die alte Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger bereits in schriftlicher Form, mit original-handschriftlicher Unterschrift des Zahlungspflichtigen, vorliegen. Ansonsten muss ein neues unterschriebenes Sepa-Mandat (siehe oben) eingeholt werden [3].
Bitte beachten: Vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen eine Vorabmitteilung (Prenotification) zugestellt werden.
[1]Deutsche Bundesbank (2025): Fragen und Antworten zu SEPA (Stand: Juni 2025); Seite 1 unten.
URL: https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa/613964/fragen-und-antworten-zu-sepa (15.06.2025).
[2]VoBa Niedergrafschaft (2025): "SEPA-Mandat" (2025); Seite 1.
URL: https://www.voba-niedergrafschaft.de/content/dam/f6163-0/download/SEPA-Basislastschrift-Mandat.pdf (18.06.2025)
http://www.vrbankrheinsieg.de/content/dam/g8520-0/pdf/sepa/sepa-praesentation-vereine.pdf
[3]Dirk Elsner (2012): "SEPA-Begleitgesetz verabschiedet: Droht nun Trubel bei den Lastschriften?" (13.11.2012).
URL: http://carta.info/50936/sepa-begleitgesetz-verabschiedet-droht-nun-trubel-bei-den-lastschriften/ (02.01.2013)