SEPA-Basislastschrift
Fälligkeitstermine
Für SEPA-Basislastschriften im Lastschriftverfahren gelten folgende nun Fristen:
- Erstmalige Sepa-Lastschriften müssen seit dem 1.Nov. 2016 (Spezifikation 3.0) je nach Bank mindestens einen bzw. zwei Arbeitstage vor dem Einzug bei der Bank des Zahlers (Zahlstelle) vorliegen, alle darauf folgenden Einzüge sind ebenfalls mindestens einen Arbeitstag vor Fälligkeit des Rechnungsbetrages einzureichen. Vor dem 1.November 2016 waren es 5 bzw. 2 Tage.
- Einmaligen Lastschriften haben eine Vorlauffrist von einem bzw. zwei Arbeitstagen.
- Der Einzugstermin (Fälligkeitstermin bzw. die Kontobelastung) darf aber nur max. 14 Tage nach Ausstellung erfolgen. Dieser Termin ist dem Zahlungspflichtigen rechtzeitig mitzuteilen (s.u.).
Widerspruchsrecht
- Innerhalb von acht Wochen kann eine Buchung rückgängig gemacht werden.
- War die Kontobelastungen unrechtmäßig, so kann eine Rückbuchung sogar innerhalb von dreizehn Monaten ab der Kontobelastung erfolgen. Bei fehlerhaften oder unbefugten Buchungen muss der belastete Kontoinhaber unverzüglich den Anbieter auf den Buchungsfehler hinweisen. Nach Ablauf der Frist ist auch eine fehlerhafte Buchung nicht mehr zu korrigieren!
Vorab-Informationspflicht
Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine Vorab-Mitteilung (Pre-Notification) zukommen lassen. Diese muss mindestens 14 Kalendertage vor der Konto-Belastung stattfinden. Über das Mandat kann aber auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festgelegt werden. In der Vorab-Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag, personalisiertes Rundschreiben etc.) muss der fällige Betrag, das Belastungsdatum sowie die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen vermerkt sein. Bei regelmäßigen Belastungen hat die Mitteilung mindestens einmal jährlich zu erfolgen.
SEPA-Eillastschrift COR1
Ab dem 1.Nov. 2013 (mit Spezifikation 2.7) gab es auch eine SEPA Eillastschrift mit einem Arbeitstag Vorlaufszeit. Seit dem Gültigwerden der Spezifikation 3.0 wurde COR1 allerdings wieder abgeschafft.
SEPA-Firmenlastschrift B2B
Die SEPA-Firmenlastschrift ist mit dem Abbuchungsverfahren vergleichbar und findet im B2B Bereich anwendung. Es gelten folgende Fristen:- Einmalige als auch erstmalige und folgende Lastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit des Rechungsbetrages der Zahlstelle vorliegen.
- Eine SEPA-Firmenlastschrift kann nicht mehr zurückgefordert werden. Die Zahlstelle ist verpflichtet, schon vor der Belastung die Mandatsdaten mit der vorliegenden Zahlung zu überprüfen.