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SEPA-Basislastschrift

Fälligkeitstermine

Für SEPA-Basislastschriften im Lastschriftverfahren gelten folgende nun Fristen:

  • Erstmalige Sepa-Lastschriften müssen seit dem 1.Nov. 2016 (Spezifikation 3.0) je nach Bank mindestens einen bzw. zwei Arbeitstage vor dem Einzug bei der Bank des Zahlers (Zahlstelle) vorliegen, alle darauf folgenden Einzüge sind ebenfalls mindestens einen Arbeitstag vor Fälligkeit des Rechnungsbetrages einzureichen. Vor dem 1.November 2016 waren es 5 bzw. 2 Tage.
  • Einmaligen Lastschriften haben eine Vorlauffrist von einem bzw. zwei Arbeitstagen.
  • Der Einzugstermin (Fälligkeitstermin bzw. die Kontobelastung) darf aber nur max. 14 Tage nach Ausstellung erfolgen. Dieser Termin ist dem Zahlungspflichtigen rechtzeitig mitzuteilen (s.u.).
Ex-Sepa kontrolliert bereits den angegebenen Fälligkeitstermin auf Gültigkeit. Wird dieser nicht explizit festgelegt, so wird die Lastschrift schnellst möglich ausgeführt. Selbstverständlich kann aber auch ein anderes Datum eingetragen werden, wobei dann aber die Datei von der Bank als ungültig abgelehnt werden kann, auch wenn nur das Ausführungsdatum nicht stimmt.

Widerspruchsrecht

  • Innerhalb von acht Wochen kann eine Buchung rückgängig gemacht werden.
  • War die Kontobelastungen unrechtmäßig, so kann eine Rückbuchung sogar innerhalb von dreizehn Monaten ab der Kontobelastung erfolgen. Bei fehler­haften oder unbefugten Buchungen muss der belastete Kontoinhaber unverzüglich den Anbieter auf den Buchungs­fehler hin­weisen. Nach Ab­lauf der Frist ist auch eine fehler­hafte Buchung nicht mehr zu korri­gieren!

Vorab-Informationspflicht

Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen eine Vorab-Mitteilung (Pre-Notification) zukommen lassen. Diese muss mindestens 14 Kalendertage vor der Konto-Belastung stattfinden. Über das Mandat kann aber auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festgelegt werden. In der Vorab-Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag, personalisiertes Rundschreiben etc.) muss der fällige Betrag, das Belastungsdatum sowie die Bankverbindung des Zahlungspflichtigen vermerkt sein. Bei regelmäßigen Belastungen hat die Mitteilung mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

SEPA-Eillastschrift COR1

Ab dem 1.Nov. 2013 (mit Spezifikation 2.7) gab es auch eine SEPA Eillastschrift mit einem Arbeitstag Vorlaufszeit. Seit dem Gültigwerden der Spezifikation 3.0 wurde COR1 allerdings wieder abgeschafft.

SEPA-Firmenlastschrift B2B

Die SEPA-Firmenlastschrift ist mit dem Abbuchungsverfahren vergleichbar und findet im B2B Bereich anwendung. Es gelten folgende Fristen:
  • Einmalige als auch erstmalige und folgende Lastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit des Rechungsbetrages der Zahlstelle vorliegen.
  • Eine SEPA-Firmenlastschrift kann nicht mehr zurückgefordert werden. Die Zahlstelle ist verpflichtet, schon vor der Belastung die Mandatsdaten mit der vorliegenden Zahlung zu überprüfen.

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Format Sepa 3.8

Am 17. November 2024 trat die neue Spezifikation 3.8 von Sepa in Kraft. Das aktuelle Update von Ex-Sepa können meine Kunden im eigenen Kunden-Bereich bis zu 10 Jahre nach dem Lizenzerwerb kostenlos herunterladen und updaten. Achtung: Die Gültigkeit der Sepa-Formate ist im externer LinkSEPA LifeCycle der deutschen Kreditwirtschaft geregelt, worauf ich keinen Einfluss habe. Daher bitte regelmäßig die aktuelle Version herunterladen.

Schalten Sie das heruntergeladene Programm wie üblich für bis zu 99.999 Datensätze mit dem vorhandenen Schlüssel frei. Zur Übernahme der Stammdaten bitte die Update Funktion oben rechts in Ex-Sepa verwenden.

Selbstverständlich haben Kunden beim Kauf einer Lizenz vollen 24h eMail Support auf alle Fragen, wobei diese meistens innerhalb von zwölf Stunden von mir beantwortet werden. Telefonische Anfragen bitte erst nach 18:00 Uhr.

Zum Bestellformular (https)

oo-Sepa

Die angepasste Version für OpenOffice bzw. LibreOffice (beide ab Version 4.xx) finden Sie unter Externer Linkwww.oo-sepa.de und wird regelmäßig aktualisiert.

Ex-Sepa läuft leider aufgrund der mangelnden Kompatibilität des VBA Codes nicht unter OpenOffice.

 

 

SEPA mit Access

Ab sofort sind die Klassenmodule mit einer einfach zu bedienenden VBA-Schnittstelle zu Ihren eigenen Access-Abfragetabellen erhältlich. Eine DLL-Version ist in Arbeit. Laden Sie sich einfach die SEPA Demo Datenbank für Access zum testen herunter. Auf Wunsch kann ich das Programm gegen Erstattung des Arbeitsaufwandes auch für Sie jederzeit in Ihre Access-Datenbank integrieren.

Selbstverständlich ist es aber auch weiterhin möglich, die vergleichsweise günstige Ex-Sepa Lizenz ohne Mehrkosten in Ihre Access-Anwendung zu integrieren. Eine ausführliche Anleitung und ein Access-Beispiel finden Sie unter Access-Library für Sepa.

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